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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Maja (---.mastermanagement.at)
Datum: 30.10.06 18:11
Hallo
Ich hätte ein paar Fragen, habe gerade das Thema über die Kieferprellung gelesen!
ZB.: Ich war am Wochenende in einer disco, wo mich der Security am Hals (hatte eine Operation am Hals) durch das ganze Lokal geschleppt hat und mich auch einmal zu Boden gerissen hat. Ich habe jetzt Rückenschmerzen und beim Hals insbesondere beim Kehlkopft und beim Kiefer sind die Schmerzen unerträglich. Am gleichen Abend ist auch die Polizei gekommen und hat eine Anzeige gegen den Täter gemacht, war auch im Krankenhaus wo eben die verletzungen zu diesem zeitpunkt noch nicht festegestellt werden konnten. Beim Amtsartzt muss ich noch vorbeischaun.
Mich würde jetzt interessieren, was alles könnte dem Security passieren, bzw. was für Schmerzensgeld würde einem zugesprochen und das wichtigeste ist eigentlich, dass ich keinen Rechtsschutz habe und ob ich jetzt einen Anwalt brauche oder ob ich mich selbst auch verteidigen könnte??
Danke
Lg Maja
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 01.11.06 21:12
Steht eigentlich ohnehin schon alles bei "Kieferprellung".
Sie benötigen keinen Anwalt, um sich als sog. Privatbeteiligte mit Ihrem Schmerzengeldanspruch dem Strafverfahren anzuschließen; der Vorteil anwaltlicher Vertretung besteht aber darin, daß dieser als Ihr Vertreter der Hauptverhandlung beiwohnen und Fragen an den Beschuldigten bzw. auch an Sie richten kann, während Sie, weil Sie gleichzeitig Zeugin sind, vor dem Saal warten müssen.
Allerdings müssen Sie Ihren Anwalt selber zahlen, wenn der Beschuldigte -aus welchen Gründen immer - nicht verurteilt wird oder wenn er trotz Verurteilung nicht zahlt.
Sollten Sie dieses Risiko (auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben) nicht auf sich nehmen wollen, so sollten Sie zu Ihrer Zeugenvernehmung möglichst ärztliche Atteste bezüglich Ihrer Schmerzperioden, Rechnungen für Schmerzmittel/Selbstbehalte bzw. auch für Kleiderreinigung/Ersatz beschädigter Kleidungsstücke mitbringen, damit das Gericht Ihren Ersatzanspruch ausmitteln kann.
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