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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Markus (---.liwest.at)
Datum: 30.09.06 10:12
Hallo!
Ich habe ein Problem mit einem italienischen Unternehmen, das mir für eine selbständige Tätigkeit seit einigen Monaten etwa 1.500 Euro schuldet und sich mehrmals auch bereit erklärt hat, das ausständige Geld "in Kürze" zu überweisen. Da diese Zahlungsversprechungen nun schon seit Wochen erfolgen, ich jedoch noch immer keinen Cent gesehen habe, möchte ich diesbezüglich einen Anwalt einschalten. Da es eine so genannte "sonstige Dienstleistung" war und der Kunde ein Unternehmer ist, ist der offizielle "Dienstort" Italien, das heißt, es müsste rein theoretisch italienisches Recht gelten.
1) Wenn ich nun einen österreichischen Anwalt mit der Sache beauftrage, müsste ich dann persönlich nach Italien fahren, um die Angelegenheit zu regeln? Müsste ich dem Anwalt dafür etwas bezahlen?
2) Habe ich das Recht, bei Überschreitung des schriftlich vereinbarten Zahlungszieles Verzugszinsen zu berechnen, auch wenn eine deartige "Klausel" nicht vereinbart wurde?
Welche Möglichkeiten gäbe es sonst, um zu meinem Geld zu kommmen? Vielen Dank im Voraus!
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