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 Autounfall Alkotest positiv
Autor: Nadja Küpper (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   27.09.06 14:11

Hallo,

hatte vor kurzem einen Autounfall und habe vorher ein kleines (0,2l) Bier getrunken. Aber der Pustekasten bei der Polizei hat 1,87 Promille angezeigt. Ich habe denen gesagt das es nicht sein kann, weil ich auch gerade von der Arbeit kam. Also wollte ich einen Bluttest machen um das gegenteil zu beweisen. Nur leider sagte mir der Arzt er könne mir kein Blut abnehmen, weil kein Polizist dabei ist. Also konnte ich mir das abschminken u war echt sauer. Zwei Tage später sagte mir der Polizist da müsse keiner neben stehen nur in dem Fall das dies mein erster Alkotest gewesen wären. Toll woher soll ich das wissen wenn der Doc was anderes erzählt?
Jetzt haben die mir den Bluttest versaut und wollen meinen Lappen für acht Monate einziehen. Kann ich da noch irgendwas gegen machen? Weil ich habe definitiv nicht mehr getrunken, aber den Bluttest konnte ja nicht machen, aber nicht weil ich nicht wollte sondern weil man mir sagte ohne Polizist geht es nicht.

Hoffe mir kann jemand nen Tip geben.

Danke schonmal.

MfG Nadja



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 Re: Autounfall Alkotest positiv
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   27.09.06 15:01

Sie können im Verwaltungsstrafverfahren wegen alkoholisierten Lenkens die Beischaffung des Eichgutachtens bezüglich des verwendeten Alkomaten bzw. auch die Begutachtung des Geräts durch einen Sachverständigen verlangen; diesen Beweisanträgen wird insbesondere dann Folge zu geben sein, wenn Sie durch Zeugenaussagen udgl. beweisen können, daß Sie in den Stunden bis unmittelbar vor dem Unfall keinen Alkohol konsumiert haben bzw. zumindest nicht in einem Ausmaß, das ein derartiges Ergebnis plausibel erscheinen ließe.
(Zu achten ist dabei aber auch noch auf allfälligen Restalkohol vom Vortag, speziell wenn sich der Unfall noch früh am Tag ereignet haben sollte; auch manche Medikamente enthalten Alkohol !)

Sollte sich ergeben, daß der Alkomat nicht ausreichend geeicht war oder trotz ausreichender Eichung nicht ordnungsgemäß funktioniert hat, so wäre eine Bestrafung unzulässig und damit auch ein Entzug der Lenkberechtigung.

Sollte sich dies nicht ergeben, so müßten Sie der Behörde allerdings auch noch die Kosten des Sachverständigen ersetzen.



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