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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: marco (---.proxy.aol.com)
Datum: 06.08.06 18:21
guten abend ich habe mal eine frage. kenne ich quasi garnicht mit rechtslagen aus
meine schwester hat mit ihrem freund eine reise gebucht ( alle verträge im reisebüro laufen auf den namen meiner schwester)
zwei wochen bevor es in den urlaub gehen sollte machte er schluss . meine schwester hat alle kosten der reise übernommen der jetzige ex freund zahlte dann die kosten an meine mutter.
meine frage ist nun hat er anspruch auf den betrag den er bezahlt hat wenn ja wieviel?
( meine schwester hat den zweiten reisenamen dann umgeschrieben auf meine mutter die jetzt mit ihr in den urlaub gefloggen ist)
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 06.08.06 19:46
Die wesentliche Frage ist, ob die Buchung so kurz vor dem Antrittstermin noch storniert hätte werden können.
Wenn ja, hat er Anspruch auf den von ihm bezahlten Betrag abzüglich der mit einer Stornierung verbundenen Gebühren.
Wenn nein, hat er möglicherweise bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen die Mutter, d.h. an sich stünde ihm zwar nichts zu, da eine Stornierung ja nicht mehr möglich gewesen ist und er selbst den Nichtantritt der Reise bzw. den Verfall seiner Buchung zu vertreten hätte, jedoch die Mutter sozusagen auf seine Kosten einen Vorteil hatte (eben den Urlaub), der entsprechend wertmäßig auszugleichen ist.
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