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 EIgentumswohnung-Übergabe von Mutter an Kind
Autor: hoda (---.univie.ac.at)
Datum:   31.07.06 14:51

Ich begrüße Sie.
Ich hätte eine Frage und zwar:
Meine Mutter möchte mir ihre Eigentumswohnung übergeben bzw. weitergeben(d.h. kein Verkauf).
Ich möchte gerne wissen welche Behörde dafür zuständig ist?
und wir möchten dass dieser Übergabe wie möglich ohne Kostenaufwand erledigt werden, ist das möglich ? bzw. Welcher Weg dafür ist am günstigsten ?

Und wenn ich die Wohnung habe soll ich irgendeine Steuer bezahlen?
Ich würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
MfG
Hoda



Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: EIgentumswohnung-Übergabe von Mutter an Kind
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   01.08.06 19:51

Ihre Angaben sind leider nicht ganz klar.

a) Falls Ihre Mutter Eigentümerin der Wohnung bleiben soll und Sie diese nur bewohnen sollen, ist dazu keinerlei Befassung einer Behörde erforderlich (außer vielleicht des Meldeamts ;-).

Dies kann mittels einer jederzeit widerrufbaren sog. "Bittleihe" geschehen oder mittels eines Mietvertrages, für den allerdings 1 % des dreifachen Jahresmietzinses an Gebühren zu entrichten sind (sofern die Wohnung zu Wohnzwecken genützt werden soll, sonst unter Umständen mehr).

b) Falls Ihre Mutter das Eigentum an der Wohnung an Sie übertragen will, wäre dazu ein notarieller Kauf- oder Schenkungsvertrag erforderlich, damit der Eigentümerwechsel im Grundbuch einverleibt werden kann; falls Sie Ausländer/in sein sollten, wäre außerdem die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde erforderlich.
Neben den Kosten der Vertragserrichtung (Notar bzw. Rechtsanwalt) und den Gerichtsgebühren für die Grundbuchseintragung fallen Grunderwerbs- bzw. Schenkungssteuer an.
Diese Steuern werden derzeit noch am sog. "steuerlichen Einheitswert" bemessen, der erheblich niedriger ist als der Verkehrswert der Wohnung; da der Verfassungsgerichtshof aller Voraussicht nach die Bestimmungen bezüglich des Einheitswerts als verfassungswidrig aufheben dürfte (womit die Steuerlast höher würde), wäre es ratsam, eine allfällige Eigentumsübertragung möglichst rasch durchzuführen.
Die Steuerlast wird durch mitübernommene Lasten (zB Hypotheken oder auch ein Wohnrecht Ihrer Mutter) gemindert.

As Eigentümerin hätten Sie dann in weiterer Folge auch Grundsteuer, Kanalgebühren, Müllabfuhr, Erhaltungskosten etc. zu bezahlen.



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