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 Haftung bei Übersetzungsfehlern
Autor: mpjuventino (---.liwest.at)
Datum:   19.07.06 15:16

Hallo!

Ich möchte demnächst ein Übersetzungsbüro eröffnen, das heißt ich nehme Übersetzungsaufträge von Kunden entgegen und gebe diese gewinnbringend an freiberufliche Übersetzer weiter. Wie sieht die rechtliche Situation bezüglich Übersetzungsfehlern aus?
Angenommen ein Übersetzer macht einen Fehler, der meinem Kunden viel Geld kostet. Wer haftet dafür, ich (als direkter Auftragnehmer) oder der Übersetzer? Meinen - jedoch sehr bescheidenen - Rechtskenntnissen zufolge bin ich meinem Auftraggeber gegenüber verantwortlich, aber andererseits bin ich der Auftraggeber meines Übersetzers, und somit "schuldet" dieser mir eine gute Übersetzung.
Falls ich dafür haftbar sein sollte - würde mich ein Vertrag, in dem festgehalten ist, dass der Übersetzer die alleinige Haftung übernimmt, von jeder Schuld befreien?



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 Re: Haftung bei Übersetzungsfehlern
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   19.07.06 16:57

Sie haften und können sich an Ihrem Subunternehmer schadlos halten.

Was nicht grundsätzlich von allen dreien einvernehmlich vereinbart wurde, ist schon von vornherein irrelevant, d.h. maßgeblich ist, was jeweils im Zweierverhältnis vereinbart wurde.
Eine allfällige Vereinbarung mit Ihrem Kunden, daß Schäden aus Fehlern Ihres Subunternehmers generell direkt bei diesem geltend zu machen sind, wäre wahrscheinlich unwirksam, zumal der Kunde keinen Einfluß darauf hätte, wen Sie sich als Subunternehmer verdingen (Stichworte: Auswahlverschulden, Gläubigerschutz).

P.S.:

Rechtsberatungskosten, zB Anwaltshonorare, sind steuerlich als Aufwand absetzbar, sofern sie sich im Betrieb Ihres Unternehmens ergeben haben.

Sie sollten sich nicht auf das www als Rechtsauskunftsquelle verlassen.



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