|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Norbert (---.swe.cm.kabsi.at)
Datum: 15.06.20 15:30
Ich hätte eine grundsätzliche Frage:
Ist es rechtmäßig, dass ein Anwalt ein Schreiben per Email an einen "Beklagten" schreibt, obwohl er dessen Email-Adresse grundsätzlich nicht kennt und nur vom "Kläger" erhalten hat.
Es geht mir darum, ob ein Anwalt dies machen würde und das rechtlich dann als Zustellung überhaupt gedeckt ist.
Er weiß ja nicht mal, ob der "Beklagte" diese Email Adresse überhaupt noch verwendet und abruft.
Darf er - in Bezug auf die DSGVO - ohne Einverständnis eine herkömmliche Mail mit persönlichen Daten an diese Adresse überhaupt schicken, oder müsste er da nicht den herkömmlichen Postweg nutzen?
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|