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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Mariana (---.115.131.22.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 02.04.18 12:19
Hallo, ich habe vor 5 Monaten einen Jaguar beim Händler (mit gewährleistung) mit Autokredit gekauft, und wollte jetzt eine Pickerlüberprüfung machen und habe nun erfahren, dass das Auto große Mängel hat darunter auch starre Bremsleitungen uvm. Mein Mechaniker hat gemeint, dass das Auto Fahrunzulässig ist. Kann ich nun den Händler verklagen, da ich mit dem Auto einen Unfall hätte haben können und sogar den Unfall nicht überleben würde, falls die Bremsleitungen versagt hätten. Und auf wie viel Schmerzensgeld bzw mit welchem Vorsatz kann ich klagen?
Mfg
Mariana M.
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