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Autor: Lars Sobotka (185.69.244.---)
Datum: 20.07.17 17:22
Der Erblasser hat ein uneheliches Kind, die Vaterschaft wurde gerichtlich durch einen Bluttest festgestellt. Der Vater hat auch für das Kind Alimente bezahlt. Als das Kind im Volksschulalter war hat der Vater das Kind zweimal von sich aus besucht weitere Kontakte blieben aus obwohl es ihm nicht verwehrt war.
Das Kind wuchs also vaterlos auf da zwischen Vater und Kind bis zum Tode des Vaters kein Kontakt mehr bestand.Das Ableben des Vaters erfuhr das Kind durch ein Notariat. Es gibt auch ein Testament das einen Alleinerben einsetzt. Im Testament gibt der Vater zu Protokoll das er "keine eigenen Nachkommen hat"
da es aber ein uneheliches Kind gibt zu dem er zwar keinen Kontakt hatte von dem er aber wissen musste ist dieses Testament jetzt ungültig???
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