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Autor: S.F. (---.115.131.73.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 17.05.17 13:15
Guten Tag!
Frage Erbrecht:
Todesfall Ehepaar, 2 Kinder.
Der Mann stirbt, die Frau nach 4 Monaten, ohne eine Erbantrittserklärung zum Erbe ihres Ehegatten abzugeben. Die 2 Kinder sind laut Gerichtskommisär dazu verpflichtet, im Namen der verstorbenen Frau, die Erbantrittserklärung für diese Frau anzunehmen oder abzulehnen.
Die 2 Kinder haben die Erbantrittserklärung: 50:50 zum Erbe, welches sie von der Mutter bekämen abgegeben. Zur Vertretung der nachverstorbenen Mutter, erklärt ein Kind im Namen der Mutter, das Erbe für die Mutter(stellvertretend), dass diese von ihrem Mann bekäme, nicht anzutreten.
Das andere Kind erklärt, im Namen der Mutter, dass Erbe ihres Ehegatten anzunehmen.
Testament der Verstobenen: Stirbt ein Partner, geht das gesamte Erbe auf den Anderen über und durch eine Geldübergabe an die Kinder erlischt der Pflichtteilanspruch.
Fragen: Wie sind hier die rechtlichen Voraussetzungen und wie ist der weitere
Verlauf in dieser Sache?,
wer ist nun für diese Rechtsentscheidung zuständig, der
Verlassenschaftskurator, oder das Gericht?
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