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Autor: Martin Sauseng (178.188.146.---)
Datum: 01.02.17 13:06
Ich habe in der Begegnungszone Mariahilferstraße (10 min Halten für mich als Parkpickerlbesitzer für den 6. Bezirk erlaubt) eine Parkstrafe mit der Begründung "mit 4 (allen) Rädern auf dem Gehsteig" erhalten.
Ich bin nach Lektüre der StVO der Meinung, dass es in einer Begegnungszone per Definition keinen Gesteig gibt und daher auch kein Delikt vorliegt.
Auf ein entsprechendes Mail an die MA67 habe ich als Antwort erhalten: "In der gegenständlichen Begegnungszone ist der Gehsteig- vom Fahrbahnbereich durch Hartbetonplatten getrennt."
Mir erscheint diese Begründung als holprig / falsch.
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