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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Tom (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 27.07.15 19:57
Hallo!
Ich bin vor kurzem wegen Paragraph 28 verurteilt worden vor Gericht habe Bewährung und eine Auflage zur Suchttherapie erhalten.
Meine Frage ist kann ich wegen dem Konsum wieder vor Gericht verurteilt werden und meine Bewährung aufgemacht werden wenn die Drogentest´s bei der Suchttherapie Positiv sind?
Ich glaube und hoffe ihr kennt euch damit besser aus !
Ich komme aus Österreich.
Bitte um eine schnelle Antwort.
Danke und LG!
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