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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: ines Reitsperger (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 25.06.14 12:25
Mit meinen Eltern habe ich vor ca. 2 Jahren einen Übergabevertrag (Elternhaus)- selbst erstellt - vom einem österr. Legislator und deutschen Notar beglaubigt - unterzeichnet.
Für die Einverleibung ins Grundbuch habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, bei dem auch eine Nichte arbeitet. Nun, hat wohl im Zuge einer Übergabe (Wohnung : Eltern an meine Schwester), der RA meine Eltern aufgehetzt, dass das alles ungerecht wäre - und hat trotz mehreren Aufforderungen - keinen Notariatstermin, der anscheinend doch noch notwendigt ist, weil noch ein Nachtrag notwendig ist, organisiert.
Zwischenzeitlich sind meine Eltern so beeinflusst, dass Sie den Vertrag rückgängig machen möchten.
Meine Frage: Muss ich die Kosten ca. 1.800,-
für den RA tragen?
Dazu möchte ich bemerken, dass der RA meinen Auftrag zur Einverleibung angenommen hatte und erst später - den Auftrag meiner Schwester angenommen hatte.
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