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Autor: Fragesteller (---.115.249.228.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 27.08.12 17:19
Folgende Frage stellt sich mir: Zu meinem Haus fahre ich über einen Weg der dem Eigentümer des Nachbarhauses gehört zu. Die Zufahrt ist nun reparaturbedürftig. Der Eigentümer d. Nachbarhauses sagt nun: Erlaubnis zur Reparatur durch mich (oder eine Firma) ist kein Problem, die Kosten werde er aber nicht tragen. Muss ich als Servitutsberechtigter die Instandhaltungsmaßnahmen bezahlen? Der Nachbar (wohnt lediglich in diesem Haus - ist nicht Eigentümer; Eigentümer wohnt woanders) benutzt diesen Weg, gelegentlich, wenn auch selten, da es für ihn eine Art "Zweitzufahrtsmöglichkeit" darstellt.
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