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 Kosten für Erstellung eines Mietvertrags
Autor: A.Grimm (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   01.08.10 21:56

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Hilfe bei einer Mietvertragsangelegenheit. Ich soll einen Vorvertrag für eine Arztordination unterschreiben, die gerade in Bau ist. Dieser soll die Basis für den endgültigen Mietvertrag sein. Von meinem Vermieter wurde mir dieser Vorvertrag vorgelegt u nebenbei erwähnt, daß ich EURO 3000,- für die Erstellung des Mietvertrags durch einen Rechtsanwalt zu zahlen habe. Dieser Rechtsanwalt wurde von meinem zukünftigen Vermieter beauftragt. Dies wurde vorab nicht mit mir abgesprochen, auch nicht wer die Kosten für diesen Rechtsanwalt übernimmt. Meine Frage: Kann mein zukünftiger Vermieter diese Kosten auf mich abwälzen?
Vielen Danke & mit freundlichem Gruß,
A.Grimm

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 Re: Kosten für Erstellung eines Mietvertrags
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   02.08.10 16:02

Sehr geehrte/r A. Grimm!

Wenn ich Ihre Angaben zum Sachverhalt richtig deute, so haben Sie mit dem potentiellen Vermieter bisher kein mündliches oder schriftliches Übereinkommen über ein künftiges Mietverhältnis getroffen.

Zwischen zwei Privaten gilt an sich der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. sie können sich auf einen für beide Seiten gangbaren Vertragsinhalt einigen, ohne an Formzwänge gebunden zu sein (ausgenommen hievon sind natürlich z.B. sittenwidrige oder illegale Vertragsinhalte).

Es ist nicht unüblich, dass der Vermieter dem interessierten Mieter die Kosten der Vertragserrichtung aufbürdet. Allerdings darf gegenständlich kritisch hinterfragt werden, ob der Betrag von € 3.000,-- nicht deutlich überhöht ist.

Sollte der Vermieter darauf bestehen, dass Sie die Kosten der Vertragserrichtung übernehmen, Sie dazu jedoch nicht bereit sein, so wird mangels einer Willensübereinkunft schlichtweg kein Vertrag zustandekommen.

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 Re: Kosten für Erstellung eines Mietvertrags
Autor: A.Grimm (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   02.08.10 16:16

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort! Es gibt insofern ein mündliches Übereinkommen, als daß wir zugesagt haben, diese Räumlichkeiten mieten zu wollen, u diese, da Neubau, auch nach unseren Vorgaben errichtet werden (Wände, Anschlüsse, etc.).
Kein mündliches oder schriftliches Übereinkommen gibt es darüber (es wurde darüber überhaupt nicht gesprochen), daß ein Rechtsanwalt zur Erstellung des Mietvertrags engagiert wird, welcher Rechtsanwalt, welche Kosten dafür anfallen oder wer dies übernehmen soll.
Sie schreiben "nicht unüblich". Verstehe ich Sie richtig, daß es für diesen Fall keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt? Ich stosse mich daran, einen Rechtsanwalt bezahlen zu müssen, den ich nicht beauftragt u von dem ich vorab keine Kostenschätzung erhalten habe.

Vielen Dank & mfG,
A.Grimm

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 Re: Kosten für Erstellung eines Mietvertrags
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   04.08.10 19:54

Sehr geehrte/r A. Grimm!

Selbstverständlich hängen die Kosten der Errichtung eines Mietvertrages durch einen Rechtsanwalt stets vom jeweiligen Objekt, den jeweiligen Umständen (z.B. sofortige Errichtung an einem Wochenende oder Feiertag erforderlich) und der mit dem Auftraggeber getroffenen Honorarvereinbarung ab.

Nach unseren Erfahrungen bewegen sich die Kosten für die Errichtung eines Mietvertrages für ein "normales" Bestandobjekt zumeist noch im dreistelligen €-Bereich.

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 Re: Kosten für Erstellung eines Mietvertrags
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   12.08.10 10:48

Sehr geehrte/r A. Grimm!

Zu ergänzen ist, dass für den Fall, dass der gegenständliche Mietvertrag in den Anwendungsbereich des MRG fällt, die Kosten der Vertragserrichtung immer dann vom Vermieter zu tragen sind, wenn der Vermieter allein den Vertragserrichter beauftragt hat.

Selbst für den Fall, dass Sie also einen Mietvertrag unterschreiben, in dem Sie sich zur Zahlung der Vertragserrichtungskosten verpflichten, müssten Sie diese nicht zahlen, wenn der Vertragserrichter vom Vermieter allein und ohne ihr Zutun beauftragt wurde. (Vgl. zuletzt OGH 24.02.2010, 3 Ob 268/09x)

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