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 richtig übergeben/Geschwister
Autor: Markus Steiner (---.millstatt.biz)
Datum:   07.04.10 10:27

S.g. Damen und Herren,

vorab bedanke ich mich für Ihre Zeit für folgenden SV:

3 Kinder, 2 Häuser
1 Haus soll eines der beiden Kinder zu 100% übergeben werden ohne Verpflichtungen (evtl. Veräuserungsverbot u. evtl. Pflegeverpflichtung)

Die beiden anderen Geschwister sind an dem Haus nicht interessiert. Bereits vor dem ersten Versuch eine gütliche Einigung zu erzielen meine Frage: Wenn man sich auf einen Auszahlungsbetrag an die Geschwister einigt der weit unter dem Verkehrswert/Einheitswert liegt (Anerkennungsbeitrag) - kann dies später im Todesfall zu Problemen führen?

Bsp.: beiden Geschwistern wird ein Betrag von € 5.000 ausbezahlt, im Gegenzug bestätigen sie vor dem Notar dass Ihr Erbteil somit abgegolten ist.
Das Haus würde bei einem Verkauf wohl ca. 120.000€ einbringen.
Es ist zwar bewohnbar, aber eine Renovierung trotzdem notwendig.
Höhere Auszahlungen könnte sich das begünstigte Kind beim besten Willen nicht leisten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen



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