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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: monika (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 17.02.10 15:44
wertes forum. mein vater ist ende jänner verstorben im pflegeheim. er war sehr krank. und nun meine frage ich bin das einzige kind.er war seit april 2009 besachwaltet.es gibt ein testament von dezember 2008,wo vaters schwester als erbin eingesetzt ist. von mir als tochter nicht ein wort. er hat durch den schweren schlaganfall mich als tochter vergessen. mein vater ist vermögend, was soll ich tun,ich hatte nie streit mit ihm, nur durch die weite entfernung haben wir uns nicht sehr oft gesehen.seine schwester hat alle anhaltspunkt was auf mich schließen könnte entfernt. habe dem notar bekanntgegeben,auch an das gericht, das er eine tochter hat. was soll ich tun. ich danke für eine rasche antwort.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 17.02.10 16:56
Wenn dem Vater im Dezember 2009 die Einsichtsfähigkeit gefehlt hat, Sie das auch beweisen können (zb durch Zeugen) und es kein früheres Testament gibt, könnten Sie eine Erbserklärung abgeben. Wenn die Schwester aufgrund des Testaments ebenfalls eine solche abgegeben hat,müßte das Gericht einem von Ihnen im Erbschaftsprozeß die Kläger- und dem anderen die Beklagtenrolle zuweisen.
Wenn die Schwester das Erbe nicht antritt, bleiben Sie als gesetzliche Erbin.
(Wie das alles genau geht, weiß ich aber nicht; Sie sollten sich dazu einen Anwalt nehmen oder am Amtstag vom Gericht beraten lassen.)
Wenn es zu keinem Prozeß kommt, aber die Schwester das Erbe antritt, können Sie von der Schwester den Pflichtteil verlangen; wenn Sie die einzige gesetzlich erbberechtigte Person sind, wäre das die Hälfte des Nachlasses (in Geld).
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Autor: monika (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 18.02.10 17:22
testament wurde im dezember 2008 gemacht. schlaganfall war im jahre 2006. könnte ich die krankenakte meines vaters als beweis anführen. ich danke für eine antwort.
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Autor: Andrea (91.209.112.---)
Datum: 19.02.10 15:20
Wenn ihr Vater erst im April 2009 besachwaltet wurde, dann gilt meiner Meinung nach das Testament von Dezember 2008.
Sie müssten schon beweisen können, dass er dort auch nicht mehr zurechnungsfähig war und nicht wusste, was er tat.
Wie Küchenjurist bereits geschrieben hat, können sie aber ihren Pflichtteil einfordern.
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Autor: monika (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 19.02.10 20:05
ich finde es ungerecht das mein vater als schwerkranker mensch zum notar geschleppt wurde er konnte nicht mehr gehen, schreiben ,und lesen auch nicht mehr da er fast bilnd war.ich möchte gegen die erbschleicher vorgehen,weil es unwürdig und furchtbar ist. ich bedanke mich bei ihnen andrea und beim küchenjurist.
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