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 Pflichtteilsanspruch
Autor: Karoline Sebert (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   23.10.09 16:59

Bitte um Info zu folgender Situation:

Es gibt ein Haus Wert € 400.000,-- Die Eltern haben 2 Kinder A und B. A verstarb und hinterlässt 3 Kinder C,D und E. Der Vater (ihm gehört die Liegenschaft zu 1/1) schenkt das Haus an B. Die Mutter liegt schwerst pflegebedürftig im Heim , die Tochter B ist ihr Sachverwalter.

Die Kinder von A sind 15, 19 und 26 Jahre. Der Kontakt beschrenkt sich auf diverse Familienfeierlichkeiten und zeitweilige Besuche und Telefonate, ist aber so in Ordnung.

Ich bin die Mutter von C;D; und E;. Ich habe nun erfahren, dass B die Liegenschaft vor einem Jahr, als die Mutter ins Heim kam von ihrem Vater geschenkt bekam.

Falls die Mutter zuerst stirbt, passiert eingentlich nichts, da sie nichts besitzt. Ist das richtig? oder können C,D, und E in diesem Fall auch schon Ansprüche stellen?

Falls der Vater zuerst stirbt, geht es wie weiter? ---Können meine Kinder zu diesem Zeitpunkt Ansprüche stellen ? Eigentlich besitzt er ja offiziell nichts mehr

Mein verstorbener Mann A, hat natürlich zu unserer Hochzeit Geld bekommen und im Laufe des Hausbaues vor ca. 25 Jahren auch etwas, wird das angerechnet, wenn es eigentlich keiner mehr genau weiß, die Schwester aber sagt, dass er irgendwann bestimmt schon etwas bekommen hat. Es ist aber auch sicher, dass die Schwester B schon im Laufe ihres Lebens einiges erhalten hat, was aber ich oder meine Kinder auch nicht wissen.

Ich möchte gerne den Vater in dieser Richtung noch zu Lebzeiten ansprechen, die Situation der Höhe des Pflichtteils zu klären, bzw. ein Schriftstück zu verfassen, dass weder der verstorbene Sohn noch eines seiner Kinder bereits einen Pflichtteil erhalten haben.

Weiters, ist es richtig, dass der Pflichtteilsanspruch ca. € 100.000,-- für alle drei Kinder C,D, und E beträgt?

Kann die Schwester, wenn sie jetzt den Umständen entsprechend sich um Vater und Mutter kümmert (Heimkosten werden vom Staat getragen, die Kosten des Vaters bezahlt er selber - Ausgaben aus ihrer Tasche hat sie sicher nicht) diesen Pflichtteilsanspruch noch verringern?
Zu erwähnen sei jedoch, dass A als einziger Sohn bei seinen Eltern oft zu Arbeiten eingesetzt wurde und solange er lebte ein sehr gutes, inniges Verhältnis zu seinen Eltern hatte - genaue, belegbare Infos dazu habe ich natürlich nicht mehr.

Meine Kinder haben ihren Vater verloren und ich bin alleinerziehende Mutter, dieser Pflichtteilsanspruch wäre für alle drei ein guter Start ins Leben, den ich ihnen nicht geben kann, deshalb mein Interesse, da sie alle noch relativ jung sind, hier auch für sie die beste Lösung zu finden. Ich bitte daher um Ihre Ratschläge, bzw Infos.

Herzlichen Dank

Karoline Sebert



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