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 Pfändung Selbständiger Einkünfte?
Autor: Mario (---.a1.net)
Datum:   22.08.09 20:03

hallo,

eine frage auf die ich bis jetzt nirgends im internet eine antwort finden konnte..

ich beschreibe mal meine situation...

ich war bis ende 08 selbständig (mit gewerbeschein). nach einer konkursabweisung und einstellung des betriebes sitze ich nun auf schulden + unzählige pfändungen. derzeit bin ich arbeitslos. somit auch nichts pfändbar...

jedoch möchte ich in absehbarer zeit wieder einkünfte aus "selbständiger" arbeit beziehen. aber ohne gewerbe da ich natürlich eine 3j. gewerbesperre habe.

diese einkünfte würde ich erzielen mit bewerbung diverser internetseiten (diese internetseiten sind nicht pfändbar da sie nicht mir gehören)

das heisst nun ich würde von dieser firma (google+adsense, amazon usw.) monatlich auszahlungen erhalten.

wie läuft das dann mit den pfändungen und was ist da pfändbar???

beispiel: ich bekomme monatlich ca. 900eur (Abrechnung mit dem hinweis das ich für steuer etc. selber zuständig bin da selbständige einkünfte).

was wird mir der gerichtsvollzieher in dem falle pfänden wenn das meine einzigen einkünfte sind? was kann er pfänden und wie wird das berechnet wenn ich von diesen schwankenden einnahmen auch noch meine SV beitäge selbst entrichten muss?

Mario

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 Re: Pfändung Selbständiger Einkünfte?
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   24.08.09 16:05

Sämtliche Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind unbeschränkt pfändbar und müssen auch im Offenbarungseid gegenüber dem Gerichtsvollzieher und den Gläubigern offen gelegt werden (falsche oder unvollständige Angaben sind strafbar).

Besser, Sie kümmern sich um die Regelung Ihrer Schulden.



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 Re: Pfändung Selbständiger Einkünfte?
Autor: Mario (---.a1.net)
Datum:   24.08.09 17:42

sind "selbständige" einkünfte auch pfändbar wenn sie meine einzigen einkünfte darstellen und somit als einkommensersatz anzusehn sind? greift da nicht auch das existenzminimum?

und ja ich kümmere mich um die schulden.. indem ich mich darum kümmere etwas zu verdienen ohne das ich am ende der blöde bin dem alles genommen wird ohne rücksicht auf existenzminimum.

sollte dies in diesem land nicht möglich sein verlege ich wohl am besten meinen wohnsitz nach deutschland wo ich auch anstandslos ein gewerbe bekomme ohne schikane und ich somit mein geld verdienen kann das es mir ermöglicht hier alles zu erledigern in einigen jahren..



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 Re: Pfändung Selbständiger Einkünfte?
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   25.08.09 23:05

Dazu müßten Sie Ihren Wohnsitz schon noch etwas weiter weg verlegen (EU-Vollstreckungsübereinkommen).

Wie schon gesagt, sind Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit unbeschränkt pfändbar.
Als Verpflichteter können Sie aber gemäß § 291e EO NACH jeder einzelnen Pfändung beim Exekutionsgericht beantragen, Ihnen Ihren "notwendigen Unterhalt" zu belassen (dieser ist nach freier Überzeugung des Gerichts festzusetzen und daher nicht gleichbedeutend mit dem unpfändbaren Existenzminimum).

Deshalb wäre es besser, Sie würden mit Ihren Gläubigern Stundungs- und Ratenvereinbarungen treffen (spart auch Exekutionskosten).



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 Re: Pfändung Selbständiger Einkünfte?
Autor: Andrea (91.209.112.---)
Datum:   21.10.09 16:15

Zuerst Schulden machen, dann Konkurs anmelden wollen um billig aus der ganzen Sache raus zu kommen.
Und wenn es geht, dann bitte gleich gar nichts zahlen!!!
Tolle Einstellung!!



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 Re: Pfändung Selbständiger Einkünfte?
Autor: ihbins (---.dsl.dynamic.surfer.at)
Datum:   17.11.17 12:06

aber sonst brennt dir nicht die Hutschnur oder na dann bemühe dich mal ne immer schön brav zu sein damit du nie in so eine Situation kommst

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