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Autor: Monika Weber (---.public.t-mobile.at)
Datum: 18.05.09 23:07
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Vater verstarb im August 2008. Ich habe hier nur über das BG Donaustadt in Form eines Beschlusses Kenntnis erlangt. Erhalten habe ich diesen im Jänner 2009. Hierin stand, dass Aktiva und Passiva ausgeglichen sind und keine Verlassenschaftsabhandlung nötig ist.
Ein halbes Jahr später - also heute - erfahre ich über den Notar (Gerichtskommissär aus dem BG Donaustadt), dass nun doch eine Verlassenschaftsabhandlung erforderlich ist, weil vom Finanzamt 2/20/21/22 nachträglich ein Guthaben in der Höhe von EUR 1.920,75 hervorgegangen ist.
Die Witwe meines Vaters hat meinem Vater bei Lebzeiten alles Geld aus der Nase gezogen.
Wie kann ich wissen, ob bei Antritt meines Pflichtteils nicht doch noch Schulden auf mich warten?
Kann ich mich irgendwo erkundigen?
Können nach Annahme der Erbschaft noch irgendwelche Forderungen an mich gestellt werden?
Was ist, wenn derzeit noch keine Schulden "aufgetaucht" sind, sondern diese erst in einem halben Jahr schlagend werden? (Die Annahme ist deshalb möglich, weil mein Vater zwar in Wien 22 pol. gemeldet war, aber gelebt hat er mit seiner Frau jahrelang in Niederösterreich bei den Kindern seiner Frau).
Muss der Notar/Gerichtskommissär mich darüber aufklären falls Schulden vorhanden sind?
Gibt es soetwas wie einen bedingten Erbantritt?
Ich bitte ganz höflich um ehebaldige Info, da ich den Termin zum Notar/Gerichtskommissär schon am Montag, 25.05.2009 habe und der Brief erst heute bei mir eingelangt ist.
Ich weiss, ich habe nur mit einem "Bagatellbetrag" zu rechnen, aber mir ist wichtig zu wissen, ob ich hier nicht Gefahr laufe wegen ein paar Euros dann ein Lebenlang Schulden zu haben.
Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Monika Weber
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