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Autor: Carlos Sophie (---.118.107.116.dsl.dyn.drei.com)
Datum: 04.07.20 02:52
Mein Bruder ist erwachsen, bekommt aber die Kinderbeihilfe weil er behindert ist. Meine Eltern geben ihm die Kinderbeihilfe monatlich um sie für später zu sparen. Gilt das als Schenkung und würde ins Erbe fallen oder nicht weil es das "Stammvermögen nicht schmälert". Ich verstehe nicht ganz was "Einkünfte die das Stammvermögen nicht schmälern" genau sind, aber so steht es im erbrecht. Heißt das Einkünfte aus dem monatlichen Einkommen (also nichts gespartes)? Wie ist es dann mit monatlichen Geldzuwendungen an ein Kind vom Gehalt generell?
Danke für die Antwort
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