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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Andreas H. (---.112.75.192.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 16.01.16 12:04
Ich habe eine Beschwerde mit Fotodokumetation (öffentlich zugänglich, auf der Strasse)für eine Beschwerde gamacht.Das dann zuhanden an meinen Vertragspartner geschickt.Dieser hat sich nun mit meinen Mail bei seinen Vartragsparter beschwert. Nun bekomme ich ein Mail von einer Rechtanwaltskanzlei wo mir vorgeworfen wird das die Fotoaufnahmen welche ich gemacht habe Geschäftsschädigend sind.
Ich habe meine Beschwerde im Betreff Zu Handen der Geschäftsleitung und im Einleitungstext explizit den Namen des angesprochensn Geschäftsführers angegeben an den Vertagspartner geschickt sollte meine Beschwerde nicht gegenüber dritten anonymisieren?
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