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Autor: ginestar (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 12.08.15 21:23
Guten Tag -
ich habe eine Frage bezüglich der Wertigkeit eines mündlichen Vertrages und ob die nicht-Einhaltung anfechtbar ist.
Folgende Situation: mein Partner hat vor vielen Jahren einen Erbschaftsverzicht unterschrieben; mittlerweile auch einen Pflichtteilsverzicht. Mein Partner hat sich auf das gegebene Wort seiner Eltern verlassen und um Diskussionen zu vermeiden, alles brav unterschrieben.Leider war er so naiv und hat sich nie schriftlich bestätigen lassen, dass ihm seine Eltern dafür eine (bereits vorhandene) Wohnung überschreiben würden und ihn weiters unterstützen wollten eine neue an zu zahlen. Seine Geschwister wurden bereits alle ausbezahlt. Nun ist es zum Zwist gekommen und seine Eltern haben gesagt er bekommt gar nichts mehr, obwohl sie auch in meiner Anwesenheit vor kurzer Zeit versichert haben, er würde zumindest die Wohnung bekommen. Gibt es gesetzlich eine Möglichkeit, dass die Eltern meines Partners zu ihrem mündlichen Vertrag stehen müssen? Haben wir überhaupt eine Chance wenn kein Schriftstück die Abmachung beweist?
Vielen Dank
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