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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: tom raumann (77.116.246.---)
Datum: 07.08.13 23:17
hallo.
ich bin bis heute davon pberzeugt. dass mir meine frau ein kuckunkskind untergejubelt hat. kann ich per testament einen vaterschaftstest verlangen so dass im todesfall nur meine genetisch echten kinder in den genuss meines erbes kommen? wenn ja, was muss ich dazu machen? danke
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Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 16.08.13 21:55
Nein, das geht nicht.
Anerkannte Kinder - auch wenn sie nicht von Ihnen stammen - könnten Sie auch nicht enterben.
Wenn Sie einen Verdacht haben, müssen Sie schnell handeln, ein "seit Jahren" bestehender Verdacht kommt einer Duldung gleich, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Daher: Jetzt begründeten Verdacht bekommen (und nicht schon seit Jahren) und jetzt Vaterschaftstest durchsetzen. Ich rate Ihnen aber: Vergessen Sie die Sache, es sind Ihre Kinder, egal welchen genetischen Code sie aufweisen.
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