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Autor: Markus (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 02.07.13 19:20
Ich bräuchte mal einen Rat in einer etwas verzwickten Sache.Mein Vater kommt aus einer Bauernschaft,Seine leibliche Mutter ist früh verstorben, sein leiblicher Vater heiratete noch einmal,aus dieser Ehe entstammt ein Kind.Als der leibliche Vater auch starb Zahlte die Stiefmutter einen kleinen Anteil vom Erbbauernhof an die sieben Erbberchtigten. Die Stiefmutter Heiratete noch einmal,diese Ehe blieb Kinderlos.Der Mann aus der Zweiten Ehe starb vor kurzen,die Stiefmutter ist sehr betagt.
Die Frage ist jetzt, ist mein Vater im Falle des Ablebens der Stiefmutter bei einen Erbbauernhof auch erbberechtigt,oder bekommt der gemeinsame Nachkomme aus der Ehe seines leiblichen Vaters und der Stiefmutter alles?Soweit ich weis ist das Erbrecht eines Erbhofes anderst und sehr kompliziert gestaltet. Wer kann helfen?
Ich kann mir kaum vorstellen das das damals vor fast über 40 Jahren mit rechten Dingen zugegangen ist wie die Stiefmutter den Hof Übernommen hat,die Anteile waren auch für damalige Verhältnisse verschwindent gering.......
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