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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Schuldner (---.magnasteyr.com)
Datum: 11.04.13 14:43
kurze Schilderung des Falles: ich habe mir vor ca 2 Jahren eine paar tsd Euro privat ausgeborgt, die Rückzahlungsmodalitäten wurden schriftlich zwischen mir und dem Geber vereinabart "Rückzahlung in gegenseitigem Einverständnis" , Zinsen werden gar nicht angesprochen (ich habe allerdings Zinsen nach absprache bezahlt). nunmehr ist der Geber leider verstorben und hat diese "Forderung" weitervererbt. meine Frage dazu: kann er das? ist diese Forderung vom Erben einklagbar? gilt der Erbe als Rechtsnachfolger für mich? was ist, wenn ich mich nicht einige mit ihm, also kein "Einverständnis" erziele? wir hatten nie einen Rückzahltermin oder Zinsen oder eine Rate vereinbart!
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Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 06.05.13 00:48
Natürlich kann er das! Warum sollten Ihre Schulden durch den Tod des Kreditgebers automatisch erlöschen? Üblicherweise gelten die schriftlich vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten weiterhin.
Da keine konkreten Rückzahlungsbedingungen vereinbart wurden, können Sie sich an folgenden Modalitäten orientieren, dann wäre eine Klage auf vorzeitige Rückzahlung nicht leicht durchsetzbar:
1. Rückzahlung in gleichhohen Raten (monatlich, quartalsweise, jährlich) innerhalb von 5 - 6 Jahren.
2. Keine Zinsen, aber Inflationsabgeltung.
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