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 Erbrecht
Autor: Alex (---.public.telering.at)
Datum:   09.01.13 18:20

Guten Tag.

Wir würden Hilfe brauchen bezüglich Erbrecht bzw. Pflichtteil.

Vor 4 Jahren hatte mein Vater einen Schlaganfall und ist seitdem ein schwerer Pflegfall.Dadurch konnte er sich nicht um meinen Opa kümmern und dieser verbrachte die letzten 2 Jahre lieber mit seinen Enkel.

In dieser Zeit hatten wir keinen Kontakt mehr und der Enkel mit seiner Frau waren immer nur auf Geld bedacht und kümmerten sich um den gesunden Opa.
Dieser ist letztes Jahr verstorben und niemand wurde informiert.
Beim Notaren war von Grundstück,Kapital,etc. nie eine rede,wir informierten ihm darüber und am nächsten Tag erfuhren wir,das dem Enkel das Haus gehört,Geld scheint er davor auch erhalten haben.

Grundstück wurde vor Monaten überschrieben!!!Kapital war auch keines zu vererben,da sie das auch umgeschlichtet haben.

Wir sollten uns noch um die Möbel in der Wohnung kümmern,da der Enkel keinen Cent für Entsorgung zahlen möchte und wahrscheinlich die restlichen Sachen verkauft hat.

Jetzt meine Frage,ist das Rechtens??Steht meinen Vater etwas zu??

Danke im voraus.

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 Re: Erbrecht
Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   03.02.13 01:00

Leider bleiben viele Fragen offen: gibt es eine Witwe nach dem Opa, wieviele Kinder hatte er, gibt es ein Testament, etc.

Grundsätzlich gilt aber: Dein Vater hat zumindest Anspruch auf den Pflichtteil (Hälfte seines "normalen" Erbteils), das gilt auch für Vermögen (Haus, Grundstück, Geld, Sparbücher), das kurz vor dem Tod seines Vaters verschenkt wurde.

Ihr Vater hätte zwingend zur Verlassenschaftsverhandlung eingeladen werden müssen, war er nicht eingeladen, muss das Verlassenschaftsverfahren möglicherweise neu abgewickelt werden.

Unbedingt den Gerichtskommissär (zuständigen Notar) aufsuchen und in die Protokolle der verlassenschaftsverhandlungen Einblick nehmen, bei Unregelmäßigkeiten mit Anwalt dagegen ankämpfen. Kostet zwar, ist aber sinnvoll.

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