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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Bone (---.yesss.at)
Datum: 09.08.12 20:57
Hallo,
ich bin mit meiner Freundin zusammen in eine Wohnung gezogen, mit einem 3,5 jährigen Mietvertrag. In diesem Mietvertrag wurde handschriftlich hinzugefügt, dass die Kaution nicht verzinst wird, was aber seit 2009 für Vermieter verpflichtend ist. Im September fange ich ein 3-jähriges Bachelor-Studium an, evtl. möchte ich zusätzlich den Master machen. Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich den Mietvertrag bereits nach 3 Jahren aufgrund dieses Mangels (Nichtverzinsung der Kaution) zu beenden. Indem man den Vermieter quasi damit "durchkommen" lässt und ihn am Ende somit in der Hand hat. Die Mietdauer stand im Mietvertrag maschinell mit 3 Jahren und wurde handschriftlich um ,5 (auf 3,5) ergänzt. Ist dies so rechtens?
Möglicherweise von Bedeutung: Wohnung befindet sich im Salzburger Land.
Für sämtliche Tipps, Informationen und Anregungen danke ich bereits im Voraus.
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Autor: J.L. Gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 01.09.12 22:34
Die im Mietvertrag geregelte Nichtverzinsung der Kaution ist kein Mangel, der zur Kündigung berechtigt.
Die seit 2009 gesetzlich geregelte Verpflichtung zur fruchtbringenden Veranlagung der Kaution dient ursprünglich und grundsätzlich der Sicherheit im Falle der Insolvenz der Vermieters. Die Verzinsung ist nur ein Nebeneffekt und zusätzlich mit üblicherweise 0,125 % pro Jahr ohnedies zu vernachlässigen.
Eine Kündigung durch den Mieter ist nach Ende des ersten Jahres ohnedies mit vereinbarten Fristen (üblicherweise 3 Monate) zum Monatsletzten möglich - und zwar ohne Angabe eines Grundes. Aus dem Mietvertrag kommst Du also ohnedies mit kurzer Wartezeit raus.
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