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Autor: LPS (---.ph.ph.cox.net)
Datum: 31.07.10 00:17
Hallo,
habe vor ein paar erfahren das mein Vater meiner Halbschwester seine Eigentumswohnung per Uebergabevertrag ueberschrieben hat. Meine Frage: Habe ich Anrecht auf einen Pflichtanteil? Wenn ja, von welchem Wert der Eigetumswohnung wird der Pflichtteil berechet, in welcher Hoehe waere der Pflichtteil wenn die Eigetumswohnung ca. Euro 200.000.- wert ist ? Da ich mit meinem Vater seitdem keinen Kontakt mehr habe ist eine meiner weiteren Frage, wie erfahre ich vom Ableben meines Vaters zudem ich auch noch in den USA lebe ? Muss ich den Pflichtanteil nach dem Tod meines Vaters einklagen ? Welche Rolle uebernimmt hierbei das Verlassenschftgericht ? Bitte um genaue Erklaerung. Danke im Vorraus, LPS
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