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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: wuestenfux (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 24.06.10 21:18
Hallo ich hab da eine frage:
Meine freundin ist in einem 10 wöchigen internat (Berufschule). Jetzt hat sie mir am Telefon gesagt das ein Lehrer von ihr einen Alkoholtest durchführen will. Darf er das überhaupt machen? Darf er Sie zu einem Arzt schicken Blut abnehmen?
mfg
me
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 28.06.10 15:52
Sehr geehrter Herr Wüstenfux!
Das Schulunterrichtsgesetz setzt sich in seinen §§ 43 ff. mit der Schulordnung auseinander. In diesem Abschnitt sind insbesondere auch die Pflichten der Schüler sowie die zulässigen Erziehungsmaßnahmen dargelegt.
§ 47 Abs. 4 SchUG verbietet unter anderem körperliche Züchtigungen von Schülern. Nachdem die Entnahme einer Blutprobe gegen den Willen Ihrer Freundin jedoch eine Verletzung ihrer körperlichen Integrität darstellen würde und somit sogar ein gravierenderer Eingriff wäre als eine "bloße Züchtigung", ist eine solche Entnahme einer Blutprobe jedenfalls verboten.
Allerdings gilt es zu berücktsichtigen, dass für den Fall, dass Ihre Freundin sich nichts vorzuwerfen hat, eine solche Blutprobe einen Beweis für ihre Unschuld darstellen würde. Für den Ausschluss eines Schülers gemäß § 49 SchUG bedarf es nämlich nicht zwingend einer solchen belastenden Blutprobe.
Diese Ausführungen verstehen sich wohlweislich vorbehaltlich allfälligen von den Obsorgeberechtigten übertragenen Befugnissen und Berechtigungen für eine derartige Blutabhname. Um den Sachverthalt wirklich seriös beurteilen zu können, bedarf es daher näherer Detailkenntnis.
Für konkrete Informationen entnehmen Sie unsere Kontaktdaten bitte unserer Website http://leitner-reichl.at
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