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 Verjährung von Schenkungen - ERBRECHT
Autor: Otto Schittenhelm (---.3.15.vie.surfer.at)
Datum:   03.01.10 14:29

Lt. div. Informationenn ist ersichtlich, dass Schenkungen, die zu Lebzeiten getätigt wurden bis zu 10 Jahre in das Erbe (VL) eingerechnet werden. Gilt das auch bei Liegenschaften inkl. Gebäuden, Schenkung 1999; Todestag 2004 und Erbschaft bis heute wegen langjähriger Klagen der Pflichterben gegen einen testamentarischen Alleinerben noch nicht abgerechnet. D.h. kann der Alleinerbe gegenüber einem Pflichterben, der die Schenkung der Liegenschaft+Haus erhalten hat, die Einrechnung der Schenkung in die VL heute beanspruchen?
Danke für die Hilfe - Otto C. Schittenhelm

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