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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Wienerin (---.it-austria.net)
Datum: 09.11.09 14:10
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich recherchiere gerade für meine Diplomarbeit und bin per Zufall auf einen sehr interessanten Fall gestoßen:
Da die Dienstwohnung von Hausbesorgern früher sehr klein war (2-Zimmerwohnung) wurde sie öfters mit Mietwohnungen zusammengelegt (baurechtlicher Genehmigung). Im Falle einer Pensionierung bzw. Aufkündigung des Dienstverhältnisses müsste theoretische die Dienstwohnung an den Arbeitgeber (Eigentümer) zurück gegeben werden.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Hausbesorgerwohnung mit der Mietwohnung eine Wohngemeinschaft bilden?
MfG
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