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 Auszug aus gemeinsamer Wohnung
Autor: Ana (---.dsl.sil.at)
Datum:   23.07.09 07:46

Guten Morgen,
ich hoffe, hier einen Ratschlag zu finden. Ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Freund getrennt. Wir haben 1 1/2 Jahre in seiner Wohnung gelebt. Er hat einen hohen Schuldenberg mit eingebracht.U.a.waren auch Mietrückstände in höherem Ausmass zu begleichen. Natürlich denkt man in einer funktionierenden Beziehung nicht daran, sein Geld auf die Seite zu legen, sondern habe alles in die Wohnung investiert,die Mietrückstände ausgeglichen und Einrichtung gekauft. Jetzt habe ich einen Teil von ihm zurückgefordert, da ich ausziehe und Geld für die neue Wohnung brauche. Er sagt, er habe genau so viel investiert und mir stünde nichts zu. Wenn, dann könnte er mir das Geld borgen, aber eigentlich seien wir "quitt".
Wie sieht die Rechtslage in dieser Hinsicht aus? Kann ich auf einen Teil des investierten Geldes bestehen?
Über eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar, da ich mich im Mietrecht überhaupt nicht auskenne.

Herzlichen Dank



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