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 Verleumdung im Internet
Autor: Hubert (193.46.234.---)
Datum:   21.08.06 09:08

Ich habe für 24.8. eine gerichtliche Vorladung von einem Gericht in OÖ erhalten. Es geht um Rechtshilfe für das LG für Strafsachen in Wien. Angeblich habe ich in einem Internetforum jemanden beleidigt / verleumdet. Ich kann mir dies schwer vorstellen und muss mir die Sache erst mal anhören.
Hatte noch nie in meinem Leben mit einem Gericht zu tun.
Wie soll ich mich verhalten ?
Kann mir jemand Tipps geben ?
Danke für rasche Info !
Hubert

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 Re: Verleumdung im Internet
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   21.08.06 15:31

Sie können gemäß § 45 Abs.2 StPO beim LG Straf Wien eine kostenpflichtige Aktenabschrift beantragen und den Rechtshilfe-Vernehmungstermin solange verschieben, bis Sie aus dem Akt Kenntnis über die erhobenen Vorwürfe erlangt haben.

Sie können als Beschuldigter auch die Aussage verweigern oder anstatt Ihrer Vernehmung eine schriftliche Stellungnahme einreichen (Sie riskieren damit aber die Einleitung des ordentlichen Strafverfahrens, also einen Strafantrag, falls mangels Aussage oder aufgrund Ihrer Stellungnahme eine Entkräftung des Tatverdachts im Vorverfahren noch nicht möglich ist).

Erscheinenspflicht besteht nur vor dem Untersuchungsrichter (aber auch dort können Sie die Aussage verweigern).

Sollte ein Strafverfahren eingeleitet werden (also Strafantrag des Staatsanwalts oder Privatanklage des Beleidigten), können Sie sich eines Verteidigers bedienen oder -falls Sie sich keinen leisten können- einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.

Verschiedene Einrichtungen bieten kostenlose Rechtsberatung an, zB die Anwaltskammern, was aber erst nach Aktenkenntnis sinnvoll ist.



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